„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“
(Quelle unbekannt, vermutlich abgewandelt aus einem Lehrwort von Papst Leo XIII.)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Herzlich willkommen auf hartmut-kd-holz.de!
Wenn Sie hier gelandet sind, ist das vermutlich kein Zufall. Vielleicht haben Sie mit mir gesprochen und wurden hierher verwiesen, weil ich es einfach leid bin, dieselbe Geschichte immer wieder zu erzählen. Vielleicht sind Sie aber auch einer der Verursacher meiner Situation und suchen nach Ansatzpunkten, wie Sie mir, nachdem Sie mein Lebenswerk auf eine Weise zerstört haben, die man zumindest als fragwürdig, wahrscheinlicher aber als uneingeschränkt kriminell betrachten muss, auch noch die freie Meinungsäußerung beschneiden können, damit besser niemand erfährt, was in diesem Staate möglich ist. Oder Sie sind durch eine ähnliche Geschichte betroffen und haben einfach nur nach bestimmten Stichworten gesucht, wie etwa “Eingehungsbetrug”, “öffentlich-rechtliche Auftraggeber”, “Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)”, “Zahlungsverzug”, “Schadensersatz”, “Insolvenz durch Zahlungsverweigerung”, “Mängelbehauptungen”, “außerordentliche Kündigung”, “Unabhängigkeit der Justiz”, “Machtmissbrauch”, “Rechtsbeugung”, “richterliche Freiheit”, “unabhängiges Beweisgutachten”, “Zulassung der Revision”, “Bundesgerichtshof”, “Verfassungsbeschwerde”, “staatliche Willkür”, oder ähnliche.
Was auch immer Ihr Grund ist, hier zu sein, nehmen Sie sich bitte einen Moment Zeit um zu lesen, was Sie auf dieser Webseite finden werden (und was nicht).
Diese Webseite soll lediglich dokumentieren, was mir widerfahren ist, und warum ich mein Vertrauen in den deutschen Staat (und vor allem in die deutsche Justiz), vollständig verloren habe. Ich erlaube mir dazu einige Kommentare, die als freie Meinungsäußerung zu werten sind, da ich auch klar erkennbar mache, worauf sich meine Meinung gründet. Im Wesentlichen aber werde ich auf die jeweils verlinkten Dokumente verweisen, auf deren Grundlage sich jeder selbst eine Meinung bilden kann. Ich gehe davon aus, dass diese Dokumente nicht nur für Rechtswissenschaftler von Interesse sind, sondern auch für jeden einzelnen Bürger, der an den Rechtsstaat gewisse Erwartungen hat und sich in einem Land wie Deutschland durch die Justiz Schutz und Gerechtigkeit erhofft – und zwar auch und gerade im Sinne von Art. 3 (1) des Grundgesetzes, nach dem vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind (was Vertreter der öffentlichen Hand und damit im weitesten Sinne Vertreter des Staates mit einschließen sollte). In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass meine persönlichen Erfahrungen auch von besonderem öffentlichen Interesse sind.
Wichtig ist mir dabei, mich auf die Fakten zu konzentrieren, und keinesfalls nur auf eine persönliche Interpretation derselben. Denn gerade in diesem Fall scheinen mir die Fakten für sich selbst zu sprechen. Sofern ich Erläuterungen oder Kommentare hinzugefügt habe, dienen diese lediglich zum besseren Verständnis meiner persönlichen Kritik im Sinne einer Zusammenfassung. Diese Erläuterungen und Kommentare können also in keinerlei Hinsicht eine Rechtsberatung für Dritte darstellen, da sie lediglich mein eigenes Verständnis widerspiegeln. Ich wäre auch kein guter Berater, weil ich weder Anwalt noch Rechtswissenschaftler bin, gar nicht beraten dürfte und den hier geschilderten Fall auch weitestgehend verloren habe. Sollte man mir deshalb aber eine unsachgemäße Darstellung vorwerfen wollen, verweise ich darauf, dass ich den Rechtsstreit nicht allein, sondern unter kompetenter Beratung geführt habe:
- Das gesamte Verfahren sowie die Verfassungsbeschwerde wurden von einem promovierten Rechtsanwalt begleitet, der selbst die Eignung für das Richteramt innehat und seine Kompetenz längst durch erfolgreiche Tätigkeit unter Beweis gestellt hat. Natürlich wurde dieser Rechtsanwalt von mir bezahlt, ihm deshalb aber per se eine unabhängige und kompetente Meinung abzusprechen, wäre unangebracht und unsachlich.
- Die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) wurde von einem renommierten Hochschulprofessor der Rechtswissenschaften verfasst, der zu den (vergleichsweise wenigen) ausgewählten Rechtsanwälten mit Zulassung für den BGH zählt. Diese BGH-Anwälte kennen ihre Mandanten in der Regel nicht persönlich (so auch hier) und bilden sich ihre Meinung lediglich aufgrund der Gerichtsakte. Die Vergütung dieser Anwälte richtet sich auch keinesfalls danach, ob sie die Meinung ihrer Mandanten vertreten. Vielmehr sieht sich der Mandant von Beginn an mit einer klaren Ansage konfrontiert: Der Mandant bezahlt das (bei hohem Streitwert meist nicht unerhebliche) Honorar, bevor der Anwalt sich die Sache überhaupt ansieht. Kann der Anwalt dann aufgrund seiner eigenen Einschätzung keine Beschwerde beim Bundesgerichtshof vertreten, wird er sie auch nicht einlegen. Die Darlegungen des Anwalts gegenüber dem BGH lassen sich also als unabhängiges Rechtsgutachten von einem dafür unzweifelhaft geeigneten Fachmann betrachten.
Hinzu kommt, dass auch ein von mir bezahltes Privatgutachten sowie zwei (und damit alle in diesem Fall gerichtlich bestellten) Gutachten für mich sprechen (sowohl hinsichtlich angeblicher baulicher Mängel als auch dahingehend, dass die Insolvenz meiner Firma durch den Zahlungsverzug des Auftraggebers verursacht bzw. mitverursacht wurde) und die gültigen Rechtsnormen bereits durch ein Oberlandesgericht sehr deutlich dargelegt wurden. Dass dieses Oberlandesgericht dann, scheinbar unter Missachtung seiner eigenen Vorgaben, grundsätzlich anders entschieden hat, ist einer der Hauptgründe für die Existenz dieser Webseite.
Ich selbst war, bevor meine Firma D. Rippe durch einen einzigen öffentlich-rechtlichen Auftrag in die Insolvenz geriet, zwei Jahrzehnte lang erfolgreich tätig, und zwar bundesweit. Gemeinsam mit einem kleinen Team von Mitarbeitern habe ich Brückenbauwerke errichtet (teilweise auch konzipiert und geplant), die den einen verhängnisvollen Auftrag, der letztlich zum Untergang meiner Firma führte, hinsichtlich der technischen, finanziellen und logistischen Herausforderungen weit übertrafen. Dies wäre nicht möglich gewesen, wenn ich Ausschreibungsverfahren, technische Planung, bauliche Umsetzung und rechtliche Erfordernisse nicht ebenso gerichtsfest unter Kontrolle gehabt hätte, wie den finanziellen Rahmen eines jeden Projekts, das maßgeblich durch Vorleistung und Abschlagsrechnungen bestimmt wird, bevor am Ende eine Schlussrechnung gestellt werden kann. Auch ich habe also durch langjährige erfolgreiche Tätigkeit bewiesen, dass mir die (allerdings von beiden Seiten) einzuhaltenden Regelungen und Gesetze durchaus geläufig sind.
Obgleich es also – gerade auch im Internet – unzweifelhaft möglich ist, Unsinn zu veröffentlichen, dürfte es schwerfallen, mir die Verbreitung haltloser Vorwürfe oder gar einer Verschwörungstheorie zu unterstellen, zumindest wenn man sich dazu auf seriöse Sachargumente beschränkt. Man könnte stattdessen aber die Ansicht vertreten, dass jemand, der in drei Instanzen nur zu einem vergleichsweise geringen Teil Recht bekommen hat, gar nicht vollumfänglich im Recht sein kann. Eine solche Auffassung hätte ich früher vermutlich geteilt. Sie beruht aber auf der Annahme, dass unsere Justiz tatsächlich kompetent und unabhängig arbeitet und sich an die einschlägigen Gesetze gebunden fühlt, unabhängig davon, gegen oder für wen sie urteilt. Ob das jemals wirklich so war, will ich hier nicht beurteilen (siehe dazu etwa https://www.gewaltenteilung.de/), aber dass es zumindest heute nicht mehr zwingend so ist, scheinen auch Fachleute erkannt zu haben (siehe etwa http://www.watchthecourt.org/) und ergibt sich für mich vor allem aus dem hier dokumentierten Zug durch die Instanzen, der aufgrund der Vielzahl der beteiligten Richter und aufgrund einiger damit in Verbindung stehender weiterer Verfahren (etwa am Sozialgericht) nicht mehr einfach als “unglücklicher Einzelfall” abgetan werden kann.
Ob Sie sich deshalb meiner Auffassung anschließen wollen, ist mir übrigens egal. Das war zu Beginn meiner Bemühungen, Recht für mich und Rechtssicherheit für andere zu erlangen, anders. Aber ein sperriges Thema zu diskutieren erfordert vom jeweiligen Gegenüber Aufgeschlossenheit – und den Willen, sich notfalls auch mit unangenehmen Wahrheiten auseinanderzusetzen. Ich bin inzwischen zu der Auffassung gelangt, dass dies viel (und häufig zu viel) verlangt ist. Es geht mir trotzdem nicht darum, andere zu beunruhigen (obwohl ich zugebe, dass dies bei jeder vernünftigen Betrachtung die Wirkung der hier vorliegenden Dokumente sein dürfte). Ebenso will ich niemanden überzeugen, bekehren, beraten, zu bestimmten Handlungen drängen oder dazu bringen, etwas zu kaufen, eine Spende zu leisten, Werbung zu schalten oder sonst wie kommerziell tätig zu werden. Wenn man aber aufgrund einer soliden Sachgrundlage den Eindruck gewinnt, dass in Deutschland mitunter eine Rechtsprechung praktiziert wird, die mit den Erwartungen an eine unabhängige Justiz nicht zu vereinbaren ist, gehört es auch zu den gesellschaftlichen Pflichten, auf eine solche (und potentiell gefährliche) Entwicklung hinzuweisen. Was Sie dann selbst daraus machen, oder was Sie gerne glauben möchten, ist allein Ihre Sache.
Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich bin durchaus noch der Auffassung, dass unser Rechtsstaat – zumindest auf dem Papier – nahezu vorbildlich aufgestellt ist. Meine Kritik bezieht sich daher fast ausschließlich auf Personen, die als sogenannte “Rechtspfleger” unserem Rechtsstaat Leben einhauchen und dabei offenkundig jegliche Berufsethik vermissen lassen. Ich habe mich mehr als zehn Jahre lang auf eine eigentlich eindeutige Rechtsgrundlage verlassen und ebenso lange vergeblich um einen Schadensersatzanspruch gekämpft, und damit auch darum, dass staatsbürgerliche Rechte nicht sang- und klanglos verloren gehen, nur weil sie von niemandem eingefordert werden. Inzwischen weiß ich, warum sie nicht mehr eingefordert werden, und dass die entsprechenden Gründe nur auf erschreckend geringes öffentliches Interesse stoßen. Entsprechend beschränke ich mich hier weitgehend darauf, Informationen zur Verfügung zu stellen und damit den einen Beitrag zu leisten, den ich leisten kann und für dringend geboten halte.
Was Sie auf dieser Webseite übrigens nicht finden werden, sind (neben blinkendem Schnickschnack und Werbebannern) die Namen der an der Sache beteiligten Personen (meinen eigenen ausgenommen, da er ohnehin im Impressum stehen muss). Auch wenn Gerichtsverfahren in Deutschland meist öffentlich sind, bedingt die Veröffentlichung von Gerichtsurteilen eine Anonymisierung, was ich auch für durchaus nachvollziehbar halte. Die Informationshoheit hinsichtlich der eigenen Person obliegt jedem selbst, obwohl man in diesem Fall auch argumentieren könnte, dass Richter und Politiker einem öffentlichen Interesse unterliegen, das im jeweiligen Einzelfall gegen ihre Persönlichkeitsrechte abzuwägen wäre. Mir geht es hier aber nicht um Einzelpersonen. Dass Verantwortungsbewusstsein, Integrität und Berufsehre nicht jedem gegeben sind, dürfte kaum überraschen, und somit ist auch nie völlig auszuschließen, dass Vertreter der öffentlichen Hand mitunter zum eigenen Nutzen Rechtsbrüche begehen oder Richter ihre Gründe haben, um gelegentlich das Recht zu beugen. Die Frage ist vielmehr, wie die Justiz als Gesamtsystem mit entsprechenden Verdachtsfällen umgeht. Genau darüber können Sie sich hier – sofern Sie wollen – anhand eines ausgewählten Beispiels eine eigene Meinung bilden.
Ich habe verstanden, um was es hier geht. Ich möchte mich lediglich über den dargestellten Einzelfall informieren.